Stiftungszweck
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es:
- Bedürftigen Mitgliedern des Bauverein der Elbgemeinden eG und deren Angehörigen durch Geld- und Sachzuwendungen Hilfe zu leisten.
- Gemeinschaftsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, alte Menschen u.ä. durchzuführen und zu fördern.
- Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kinderspielplätze, Jugendfreizeitstätten, Altentagesstätten u.ä., die der Allgemeinheit und nicht ausschließlich dem in Ziffer 1 genannten Personenkreis zugute kommen, zu errichten und zu fördern.